Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des FZI Forschungszentrum Informatik
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare, Weiterbildungsangebote, Tagungen, Workshops etc. (nachfolgend „Veranstaltungen“), die das FZI anbietet.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) werden nicht Vertragsgrundlage, es sei denn das FZI stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Gleiches gilt auch, wenn das FZI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Anmeldung, Auftragsbestätigung
2.1 Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung erfolgt unter Berücksichtigung des Anmeldeschlusses der jeweiligen Veranstaltung online über das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Anmeldeformular.
2.2 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bis zur Erreichung der max. Teilnehmeranzahl berücksichtigt. Der Teilnehmer wird benachrichtigt, wenn eine Teilnahme an der Veranstaltung aufgrund max. erreichter Teilnehmerzahl nicht mehr möglich ist.
2.3 Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die Annahme des Vertragsangebots durch das FZI erfolgt durch eine automatische Bestätigung der Anmeldung. Mit Zugang der Bestätigungserklärung des FZI kommt der Veranstaltungsvertrag zustande.
2.4 Sofern die Anmeldung durch einen Dritten erfolgt, so wird dieser Dritte Vertragspartner.
3. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Teilnahmegebühr ist den Angaben in der Veranstaltungsbeschreibung auf der Webseite des FZI zu entnehmen. Die angegebene Gebühr umfasst die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Leistungen.
3.2 Die Teilnahmegebühr ist nach Eingang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das darin ausgewiesene Konto zu überweisen.
3.3 Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist in der Regel vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.
3.4 Sofern die Rechnung nicht oder nur teilweise beglichen wird, ist das FZI berechtigt den Teilnahmeplatz an einen anderen Teilnehmer zu vergeben.
3.5 Kann der Teilnehmer an einer Veranstaltung gleich aus welchem Grund nicht teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr, es sei denn, der Teilnehmer benennt eine Vertretung, die an seiner Stelle teilnimmt und die Teilnahmegebühr selbst entrichtet.
4. Absage bzw. Änderung von Veranstaltungen durch das FZI
4.1 Das FZI behält sich Änderungen im Ablauf, Organisation und Besetzung der Referenten/Vortragenden vor, die keine Auswirkungen auf den Wesensgehalt der Veranstaltung haben.
4.2 Das FZI behält sich vor, Veranstaltungen aus Gründen, die das FZI nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Krankheit oder Unfall jeweils ohne Ersatzmöglichkeit sowie bei zu geringer Teilnehmerzahl) abzusagen und/oder räumlich bzw. zeitlich zu verlegen. Das FZI wird den Teilnehmer unverzüglich informieren.
4.3 Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, erhält der Teilnehmer die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer einen Nachholtermin der Veranstaltung nicht wahrnehmen kann.
4.4 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
5. Stornierung
5.1 Eine Stornierung der Teilnahme ist mit Zugang der Stornierungserklärung bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
5.2 Wird die Teilnahme
— weniger als sechs bis drei Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin storniert, so sind 50 %
— weniger als drei bis eine Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin storniert, so sind 75 %
–unter einer Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin storniert, so sind 100 %
der ursprünglich angefallenen Teilnahmegebühren an das FZI zu zahlen.
5.3 Bei Fernbleiben oder wenn die Teilnahme abgebrochen wird, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
6. Haftung
6.1 Das FZI übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Veranstaltung und im Hinblick auf die bereitgestellten Unterlagen sowie für möglicherweise entstehende Schäden durch die Anwendung oder Weitergabe der Inhalte aus der Veranstaltung.
6.2 Die Haftung des FZI, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzung und Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, haften das FZI, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Foto- bzw. Filmerlaubnis
7.1 Im Rahmen der Veranstaltungen können zum Zwecke der Werbung Foto- bzw. Filmaufnahmen erfolgen.
7.2 Der Teilnehmer stimmt mit der Abgabe der Anmeldung zu, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung, zeitlich und örtlich uneingeschränkt und unbegrenzt, in geänderter oder unveränderter Form durch das FZI gespeichert, genutzt sowie verbreitet und veröffentlicht werden können. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Kolorierung). Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht seitens des FZI weitere Lizenzen an Dritte zu erteilen.
7.3 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung der Foto- und Filmaufnahmen und verzichtet auf jegliche Zahlungsansprüche, unabhängig davon, wie oft oder in welcher Weise die Aufnahmen genutzt werden.
7.4. Der Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung seiner Foto- und/oder Filmaufnahmen jederzeit schriftlich zu widerrufen. Die Erteilung der Erlaubnis hat keine Auswirkungen auf die Möglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung.
8. Urheberrecht
Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des FZI bzw. des Referenten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auf das Erfordernis der Schriftform kann mündlich nicht verzichtet werden.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
9.3 Soweit der Teilnehmer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand Karlsruhe.
Stand: Mai 2018
FZI Forschungszentrum Informatik
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